Energiewende für mehr Klimaschutz: Auch Schwissel will daran mitwirken. Den Startschuss für die Planungen einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage zur Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom bildete bereits im Mai 2021 die Beantragung eines Aufstellungsverfahrens für den hierfür erforderlichen Bebauungsplan. Vorhabenträger des Solarparks Schwissel ist die im Solarstrom-Anlagenbau deutschlandweit erfahrene GP JOULE Projekt GmbH & Co. KG, die auch die kompletten Kosten des Planungsverfahrens trägt (offizielle Bezeichnung:”Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1 für das Gebiet nordöstlich und südwestlich der BAB 21 an der BAB 21 südwestlich von Schwissel”).
Das Photovoltaik-Projekt wird nicht nur ein wichtiger Baustein für mehr umweltfreundliche Stromerzeugung sein. Auch Schwissel selbst wird über eine entsprechende finanzielle Ertragsbeteiligung von dem Solarpark profitieren.
Eckdaten des Solarparks Schwissel
– Planungsraum:
Ein ca. 200 Meter breiter Streifen auf beiden Seiten der Bundesautobahn 21 südwestlich der Ortslage Schwissel mit einer
Gesamtgröße von ca. 23 Hektar.
– Stromerzeugungskapazität:
Die installierte elektrische Höchstleistung soll bei 20 Megawatt liegen. Mit der daraus erzeugten Jahres-Strommenge können
ca. 6200 Durchschnittshaushalte versorgt werden.
In ihrer Sitzung am 6. Juni 2024 befasste sich die Gemeindevertretung Schwissel intensiv mit den eingegangenen Stellungnahmen aus dem bauplanungsrechtlich vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren, das am 3. Mai endete. Das Artenschutzgutachten von BBS-Umwelt sowie das Blendgutachten der SOLPeg GmbH können im Sammeldokument der Sitzung der Gemeindevertretung vom 7. März 2024 eingesehen werden. Zugleich beschloss die Gemeindevertretung die vom Planungsbüro erarbeitete und in der Sitzung vorgestellte “Gegenäußerung” (sog. “Abwägungsvorschlag”). Diese enthält die jeweils fachlich begründeten Antworten auf die von einzelnen Behörden vorgetragenen Anregungen sowie einige aus den Stellungnahmen aufgegriffene Änderungen am aktuellen Planungsstand.
Nachdem die Stellungnahme-Autoren im Zeitraum vom 26. Juni 2024 – 12. Juli 2024 Gelegenheit hatten, sich im Rahmen eines verkürzten zweiten Beteiligungsverfahrens mit dem beschlossenen Abwägungsvorschlag zu befassen, werden die in der jüngsten Anhörungsrunde vorgetragenen Detailpunkte nunmehr vom beauftragten Planungsbüro sowie vom Vorhabenträger geprüft und einer Klärung zugeführt werden. Mit der Gesamtmaterie wird sich dann die Schwisseler Gemeindevertretung bei nächster Gelegenheit erneut befassen.
Ziel bleibt weiterhin ein zügiger Abschluss des Planungsverfahrens sowie ein baldiger Startschuss für das Schwisseler Solarpark-Projekt.